Kosten

Kosten und Hintergrundinformationen

Ich bin als Heilpraktiker für Psychotherapie vorwiegend für Selbstzahler sowie für Patientinnen und Patienten mit privater Kranken- oder Zusatzversicherung tätig.
Kosten, die nicht durch die Krankenkasse erstattet werden, müssen vom Patienten selbst übernommen werden.

Gesetzliche Krankenversicherungen (GKV)

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Behandlungskosten durch Heilpraktiker für Psychotherapie in der Regel nicht.
Unter bestimmten Umständen können Heilpraktikerkosten jedoch im Rahmen der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Bitte informieren Sie sich dazu vorab bei Ihrem Steuerberater oder Ihrem zuständigen Finanzamt.

Für gesetzlich Versicherte kann sich der Abschluss einer Heilpraktiker-Zusatzversicherung lohnen. Diese ist oft schon für geringe Monatsbeiträge erhältlich. Achten Sie beim Vertragsabschluss darauf,welche Leistungen erstattet werden,

  • ob Wartezeiten bestehen (häufig bis zu sechs Monate)

  • und ob die Kosten vollständig oder nur anteilig übernommen werden.
    Eine Selbstbeteiligung kann die monatlichen Beiträge oft deutlich reduzieren.

Private Krankenversicherungen (PKV) und Zusatzversicherungen

Private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz je nach Tarifteilweise oder vollständig.
Voraussetzung ist, dass in Ihrem Versicherungsvertrag die psychotherapeutische Behandlung durch Heilpraktiker mitversichert ist.

Zu den Versicherern, die solche Leistungen häufig erstatten, gehören beispielsweise:
Allianz, Debeka, Continentale, Signal Iduna, R+V.
Erkundigen Sie sich bitte vor Therapiebeginn bei Ihrer Versicherung, ob und in welchem Umfang eine Kostenübernahme erfolgt.

Ich verfüge über die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz.

Kostenübernahme bei psychischen Störungen mit Krankheitswert

Eine (Teil-)Kostenübernahme durch private oder Zusatzversicherungen ist in der Regel nur möglich, wenn eine psychische Störung mit Krankheitswert vorliegt, zum Beispiel eine Depression oder Angststörung.
In diesen Fällen übernehmen Versicherungen meist die Kosten für folgende psychotherapeutische Verfahren:

  • Verhaltenstherapie

  • tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie

  • analytische Psychotherapie

Klären Sie die Bedingungen bitte vor Therapiebeginn schriftlich mit Ihrer Versicherung und lassen Sie sich eine Leistungszusage über den Umfang und die maximale Sitzungsanzahl geben.

Selbstzahler

Viele Klientinnen und Klienten entscheiden sich bewusst dafür, die Therapiekosten selbst zu übernehmen.
Das kann unter anderem sinnvoll sein, wenn Sie

  • keine langen Wartezeiten in Kauf nehmen möchten,

  • keine ärztliche Diagnose in Ihrer Krankenakte wünschen,

  • flexibel über die Anzahl und Häufigkeit der Sitzungen entscheiden möchten,

  • oder mögliche Nachteile bei anderen Versicherungen vermeiden wollen.

Auch Leistungen wie Paartherapie oder andere Formen der psychologischen Begleitung, die rechtlich nicht unter die Heilkunde fallen, werden grundsätzlich nicht von Krankenkassen übernommen.

Einzeltherapie

50 Minuten:110 Euro

5er-Paket: 500 €
10er-Paket: 950 €

Paartherapie

90 Minuten:180 Euro

3er-Paket (Einstieg): 450 €
5er-Paket (Standard): 850 €
10er-Paket (Langezeit): 1600 €

Therapeutische Begleitung für Eltern

50 Min.: 110 Euro

3er-Paket: 285 €
5er-Paket: 460 €
10er-Paket: 880 €

Business-Coaching

50 Min.: 130 Euro

5er-Paket: 600 €
10er-Paket: 1100 €

Sozialtarif

Um auch Menschen in schwierigen finanziellen Situationen den Zugang zu psychologischer Unterstützung zu ermöglichen, biete ich einen Sozialtarif an. Dieses Angebot richtet sich an Klient:innen mit geringem Einkommen, etwa Studierende, Alleinerziehende oder Personen in Übergangs- oder Belastungssituationen. Die Anzahl der Plätze ist begrenzt, daher führe ich eine Warteliste. Sprechen Sie mich gerne direkt darauf an, gemeinsam finden wir eine Lösung, die zu Ihrer aktuellen Lebenssituation passt.

Bitte beachten Sie: Vereinbarte Termine sind verbindlich. Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie ihn bitte mindestens 24 Stunden vorher ab. Bei kurzfristigeren Absagen oder Nichterscheinen wird das volle Honorar in Rechnung gestellt, da der Termin nicht mehr neu vergeben werden kann. Vielen Dank für Ihr Verständnis.